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Abrechnungsprobleme bei Fernablese

Vorsicht Falle!

Die Fernablese bei Einrohr-Heizungsanlagen kann zu Problemen führen.

Bei einer Einrohrheizung werden alle Heizkörper einer Wohnung über ein gemeinsames Rohr mit heißem Heizungswasser versorgt.
Wenn diese Rohre nicht ausreichend isoliert sind, kann ein Teil der Wärme über das Rohrsystem anstatt über die Heizkörper abgegeben werden.
Das bedeutet, dass einige Mieter von dieser Wärme profitieren, während die anderen Mieter die Kosten für diese Wärme über einen hohen Heizpreis pro verbrauchter Einheit zahlen müssen. Dies kann zu Problemen führen, insbesondere wenn der Anteil der Wärme aus den Rohren sehr hoch ist.
Das Problem bei der Verwendung von elektronischen Heizkostenverteilern in Einrohrheizungen ist dann die mögliche fehlerhafte Abrechnung der Heizkosten. Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung der Wärme und der Schwierigkeit, den tatsächlichen Verbrauch jedes Mieters zu erfassen. So können Abrechnungen ungerecht sein. In vielen Fällen zahlen einzelne Mieter mehr, als sie tatsächlich verbrauchen, was zu Konflikten führen kann.

Grundsätzlich sollten Mieter eine jährliche Abrechnung erhalten, die auf ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert. Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, können Mieter diese überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Ein bekanntes Urteil in diesem Zusammenhang besagt, dass die Heizkosten bei einem zu niedrigen Anteil der erfassten Wärme vollständig nach Wohnfläche aufgeteilt werden müssen. Gleichzeitig haben Mieter das Recht, die neu berechneten Heizkosten um 15% gemäß § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung zu kürzen.

Quelle: Bayeribia