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CO2-Preis auf Erdgas und Heizöl

Vermieter zahlen mit

Mieter haben in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl der Heizung im Haus oder der Wohnung. Nutzt die Zentralheizung im Haus aber Gas oder Heizöl oder der Mieter hat eine Gasetagenheizung, hat er in der Vergangenheit für die CO2-Zertifikate selbst gezahlt.

Ab 2023 muss aber einen Teil dieser Kosten der Vermieter tragen – er muss sich künftig an den CO2-Kosten beteiligen.

Es kommt dabei darauf an, wie gut saniert eine Mietwohnung oder das gemietete Haus ist. Je energieeffizienter das Gebäude, desto höher ist der Anteil an den CO2-Kosten, den der Mieter tragen muss. Ist die vermietete Immobilie ein Hocheffizienzhaus, muss der Mieter die Klimaabgabe für die von ihm verbrauchte fossile Energie weiterhin komplett bezahlen. Wohnt er dagegen in einer sehr schlecht gedämmten Wohnung, muss der Vermieter künftig bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Je nach Effizienzgrad des Gebäudes beträgt der Anteil, den der Vermieter übernimmt, in diesem Stufenmodell also zwischen 0 und 95 Prozent.

Bei einem Haus mit Zentralheizung muss der Vermieter künftig seinen Teil der CO2-Rechnung von den Kosten für den Mieter automatisch abziehen. Heizt der Mieter dagegen mit einer Gas-Etagenheizung und zahlt seine Gasrechnung selbst an seinen Anbieter, kann er von seinem Vermieter fordern, sich entsprechend des Effizienzgrades der Wohnung an den Kosten zu beteiligen.

Laut Berechnungen des Deutschen Mieterbund betrugen die durchschnittlichen CO2-Kosten für eine Wohnung im Mehr­fa­mi­lien­haus im Jahr 2022 rund 67 Euro beim Heizen mit Gas und 98 Euro beim Heizen mit Öl. Da die CO2-Preise jährlich weiter steigen, wird für diese Klimaabgabe in Zukunft noch mehr fällig.

Ob der Vermieter sich an den CO2-Kosten beteiligt, muss ab 2023 in der Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung aufgeführt werden. So sieht es das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten vor. Fehlt in der Abrechnung die Einstufung des Gebäudes nach dem Stufenmodell oder fehlt die Offenlegung der CO2-Kosten, darf der Mieter die Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAuftG).
Quelle: finanztip.de

CO2-Preise im Jahr 2023

Brennstoff   Emissionsmenge   CO2-Preis 2023 netto   CO2-Preis 2023 brutto

Heizöl           2,68 kg/Liter           8,03 Cent/Liter                9,55 Cent/Liter

Erdgas          181 g/kWh              0,54 Cent/kWh                0,58 Cent/kWh

Benzin          2,39 kg/Liter           7,18 Cent/Liter                8,55 Cent/Liter

Diesel           2,68 kg/Liter           8,03 Cent/Liter                9,55 Cent/Liter

CO2-Preise bis 2025

Aus den Beschlüssen der Bundesregierung ergeben sich folgende Preise für eine Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid:

Jahr               Preis

2021             25 Euro/Tonne CO2

2022             30 Euro/Tonne CO2

2023             30 Euro/Tonne CO2

2024             35 Euro/Tonne CO2

2025             45 Euro/Tonne CO2