Dachdecker Photovoltaikanlage
Vorheriger Beitrag
Thema: Balkonkraftwerke
Nächster Beitrag
Der Bausparvertrag für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG)

Dachreparaturen. Vorsteuer kann absetzbar sein.

Reparaturkosten für Dächer, auf denen PV-Anlagen betrieben werden, können ggf. geltend gemacht werden.

Durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage entstehen Einnahmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Es ist möglich, Vorsteuern für die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit Dachreparaturen geltend zu machen.

Gemäß einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.12.2022 (Az. XI R 16/21) ist es erlaubt, den Vorsteuerabzug von der Rechnung für die Dachreparatur eines privat genutzten Hauses mit einer PV-Anlage zu beanspruchen. Ein Unternehmer hatte eine Photovoltaikanlage auf seinem privaten Wohnhaus installiert, wodurch das Dach beschädigt wurde und Feuchtigkeit eindrang, die weitere Schäden am Wohnhaus verursachte. Er beauftragte einen Dachdecker mit der Reparatur. Die in den Rechnungen des Handwerkers ausgewiesene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuerabzug in den Umsatzsteuervoranmeldungen für die Photovoltaikanlage berücksichtigt.

Das Finanzgericht und das Finanzamt hatten den Vorsteuerabzug abgelehnt und nur einen Teil der Vorsteuer berücksichtigt. Dies wurde damit begründet, dass der Unternehmer das Gebäude zu mehr als 90% privat nutzt und daher nur 10% der unternehmerischen Nutzung zugeordnet werden können.
Der Bundesfinanzhof hingegen gewährte dem Betreiber der Photovoltaikanlage den Vorsteuerabzug.

Der Betrieb einer PV-Anlage, die auf einem Wohnhaus angebracht ist, stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Die Vorsteuer für die Reparaturkosten, die im Zusammenhang mit der Anbringung der PV-Anlage am privat genutzten Wohnhaus entstanden sind, kann somit geltend gemacht werden.

Quelle: Bund der Steuerzahler

STEUERTIPP: Falls ein Schaden an einem ansonsten voll funktionsfähigen Dach aufgrund fehlerhafter Montage der PV-Anlage entstanden ist und Umsatzsteuer auf die Einnahmen gezahlt wird, sollten die damit verbundenen Kosten als Vorsteuer geltend gemacht werden können.