Bausparvertrag für WEG
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Der Bausparvertrag für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG)

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gibt es ein bekanntes Problem: Es besteht ein großer Investitionsstau, der oft schon seit Jahren besteht.

Dies liegt häufig daran, dass es an Rücklagen fehlt und die einzelnen Eigentümer sich schwer einigen können. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch neue gesetzliche Vorschriften, die Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren möglicherweise zur energetischen Modernisierung zwingen könnten.

Fast jeder Immobilieneigentümer weiß, dass ein Bausparvertrag ein sicheres Finanzierungsinstrument für den Immobilienerwerb ist und auch als sichere Vorsorge für anstehende Modernisierungen dient. Was für einzelne Eigentümer gilt, trifft auch auf die WEG zu.

Vielleicht steht in Ihrer Eigentümergemeinschaft aktuell oder in naher Zukunft eine Sanierungsmaßnahme an. Erste Kostenschätzungen zeigen, dass die Maßnahme entweder gar nicht oder nur teilweise aus der Rücklage finanziert werden kann. Möglicherweise soll die Rücklage auch für Notfälle aufbewahrt werden. Eine Sonderumlage könnte jedoch einige Eigentümer finanziell überfordern.

Investitionen in das Gemeinschaftseigentum erhöhen den Wert und die Attraktivität jeder einzelnen Wohnung einer Eigentumsanlage. Es ist wichtig, rechtzeitig für diese Maßnahmen vorzusorgen, um eine sichere Kalkulationsgrundlage zu schaffen. Bausparkassen bieten speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften den WEG-Bausparvertrag an, der vielfältige Verwendungsmöglichkeiten für Investitionen am Gemeinschaftseigentum bietet.

Die Wohnungseigentümerversammlung beschließt mit Mehrheitsbeschluss, dass für die WEG ein Bausparvertrag abgeschlossen wird und wie der spätere Gesamtdarlehensanspruch auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden soll (proportional gemäß Anzahl der Wohneinheiten im Objekt oder unproportional gemäß Anteil der einzelnen Wohneinheiten).

Daraufhin beauftragt und bevollmächtigt sie den Verwalter, den Gemeinschaftsbausparvertrag bei der entsprechenden Bausparkasse abzuschließen. Der Vertrag wird dann entweder durch eine Einmalzahlung oder regelmäßige Einzahlungen bespart. Das angesammelte Guthaben wird an den Verwalter ausgezahlt. Der Gesamtdarlehensanspruch wird dann entsprechend der getroffenen Festlegung aufgeteilt.

Jeder Wohnungseigentümer entscheidet dann individuell, ob er das Bauspardarlehen zur Finanzierung der wohnungswirtschaftlichen Maßnahme am Objekt nutzen möchte oder ob er den auf ihn entfallenden Kostenanteil anderweitig bezahlt.

Die WEG nutzt das Bausparguthaben und die Bauspardarlehensansprüche der Eigentümer zur Finanzierung von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen am Objekt.

Bevor Burkhard Krohn mit Haus&Haus ins Immobiliengeschäft einstieg, war er viele Jahre Leiter der Privatkundenabteilung bei der Commerzbank Düsseldorf.

Burkhard Krohn

Burkhard Krohn

Bankkaufmann und Immobilienfachmann

Investitionen können die Liquidität einzelner Eigentümer übersteigen. WEG-Bausparen kann helfen.