Wasserschaden in der WEG
Vorheriger Beitrag
Die Wertsteigerung von Immobilien durch den Umbau in Barrierefreiheit
Nächster Beitrag
Das Heizungsgesetz – Auswirkungen auf das Mietrecht

Wasserschaden in der WEG

Was Wohnungseigentümer wissen sollten.

Ein Wasserschaden in der Wohnung gehört zu einer der unangenehmsten Erfahrungen, die man als Bewohner oder Wohnungseigentümer machen kann. Schon wenn erste Anzeichen sichbar werden, sollte man schnell Rat und Hilfe suchen. Manchmal tritt ein Wasserschaden aber auch akut und drastisch auf. Dann ist schnelle Schadensbegrenzung gefragt. In einer WEG gelten noch ein paar besondere Regeln und ich möchte Ihnen von meinen Erfahrungen berichten, damit aus
dem Albtraum Wasserschaden keine Katastrophe wird.

Wasserschaden in der WEG
Wasserschaden in der WEG
So kann der Anfang eines Wasserschadens aussehen. Die Bewohner der Wohnung darüber bekommen es wahrscheinlich gar nicht mit. Schnelles Handeln ist gefragt.

Natürlich gibt es Situationen, da kommt plötzlich Wasser aus der Wand oder aus einem Heizkörper gespritzt. In diesem Fall sollte es einen wirklich schnellen Weg geben, damit der Schaden begrenzt wird. Erster Ansprechpartner ist, wie bei allen Schäden an der WEG, die Hausverwaltung. Gute Hausverwaltungen sind schnell erreichbar und koordinieren die Behebung und die Regulierung des Schadens mit der Versicherung. Sie verfügen über ein Netzwerk zuverlässiger Handwerker, die nach Möglichkeit kurzfristig vor Ort sind. Im Notfall kann sich der Mieter oder Bewohner einer betroffenen Wohnung aber auch direkt an den Installateur oder einen Schadendienst wenden, um unnötige Zerstörungen zu vermeiden.

Der Installateur wird, wenn er über die nötige Erfahrung verfügt, den Schaden schnell lokalisieren und das fließende Wasser abstellen. Dann kann mit der Trocknung und der Reparatur der Beschädigung begonnen werden. Gegenüber Versicherungen ist es dabei wichtig, die Kosten für die Schadensbehebung verhältnismäßig zu halten.

Viel häufiger als spontane Wasserschäden treten aber schleichende Schäden auf, die zu großen Zerstörungen der Bausubstanz wie Schimmel oder Hausschwamm führen können. Jeder Bewohner, egal ob Eigentümer oder Mieter, steht dabei in der Fürsorgepflicht (§ 82/83 VVG) und muss auf Anzeichen schleichender Wasserschäden achten und auf sie aufmerksam machen.

Ein typisches Beispiel sind eine porös gewordene Silikonfuge in der Dusche oder der Badewanne, Risse in Fliesen und deren Fugen oder ein defekter Abfluss. In der eigenen Wohnung machen sich solche Schäden meist nicht bemerkbar, aber das über einen längeren Zeitraum eindringende Wasser verursacht z.B. Flecken oder Verfärbungen an der Decke in der Wohnung darunter oder der benachbarten Wohnung.

Wasserschaden Ursachenermittlung
Wasserschaden Ursachenermittlung
Ein erfahrener Installateuer sollte die Ursache eines Wassereinbruchs schnell ermitteln können.

TIPP: Als Vermieter sollten Sie Ihren Mieter unbedingt auf seine Fürsorgepflicht hinweisen. Es ist auch im Interesse jeden Mieters, dass er seine Wohnung nicht wegen einer aufwendigen Sanierung für Wochen verlassen muss. Empfehlen Sie Ihrem Mieter auch den Abschluss einer Hausratversicherung, damit seine persönlichen Gegenstände ebenfalls versichert sind.

Trocknen nach Wasserschaden
Trocknen nach Wasserschaden
Die Arbeiten nach einem Wasserschaden können sehr umfangreich und langwierig werden.

Solche Veränderungen sollten umgehend der Hausverwaltung gemeldet werden. Wenn der Installateur zur Begutachtung des Schadens kommt, ist es sinnvoll, sich mit den Nachbarn abzusprechen, damit ggf. auch deren Wohnungen besichtigt werden können.

Nun kommt es vor allem auf die Erfahrung des Installateurs an, aus der Art der Veränderung den eigentlichen Schaden zu erkennen und zu finden. Selbstverständlich kommen hier auch Leckageortungsgeräte wie akustische Messgeräte oder Feuchtescanner zum Einsatz.

Eine immer häufiger auftretende Form von Wasserschäden ist die durch Hochwasser. Hier sind in der Regel umfangreiche Arbeiten notwendig und es geht um mehr als Abpumpen und Trocknen. Meist hinterlässt das Wasser auch üble Gerüche und eine Schlammschicht. Klar, denn es kann Fäkalwasser sein, egal ob von draußen oder aus der Kanalisation. Hier genügt einfaches Abpumpen und Aufwischen nicht. Man sollte besser Proben nehmen und zielgerichtet dekontaminieren, denn es geht um die Gesundheit. Außerdem muss zwischen Inventar und Gebäude genau unterschieden werden, denn in der Regel sind zwei Sachversicherungen zuständig.

Schaden bei Hochwasser
Schaden bei Hochwasser
Nach einem Hochwasser gilt der Hygiene besondere Aufmerksamkeit.

Gut zu wissen
Welche Schäden sind eigentlich über eine Gebäudeversicherung abgedeckt?

  • Leitungswasserschaden
    Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser unkontrolliert aus Leitungen austritt. Das gilt insbesondere für die Zu- und Abflussrohre, für Heizungsrohre und Anschlüsse an Waschbecken sowie Waschmaschinen. Solche Schäden können unter anderem auf Materialfehlern, Frost oder Abnutzungserscheinungen
    basieren.
  • Rohrbruch
    Ein Wasserrohrbruch ist eine Beschädigung am Rohr einer (Ab-)Wasserleitung, die zu einem unkontrollierten Austritt von (Ab-)Wasser führt.
  • Allmählichkeitsschäden
    Schäden, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt entstehen, gelten per Definition als Allmählichkeitsschäden. Allmählichkeitsschäden entstehen häufig durch Temperaturveränderungen, Feuchtigkeit, Niederschlag oder Dämpfe. Verschleiß und Abnutzung zählen nicht dazu.